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   VGH Baden-Württemberg, 16.03.1989 - 2 S 3358/88   

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VGH Baden-Württemberg, 16.03.1989 - 2 S 3358/88 (https://dejure.org/1989,7569)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.03.1989 - 2 S 3358/88 (https://dejure.org/1989,7569)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. März 1989 - 2 S 3358/88 (https://dejure.org/1989,7569)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 39, 190
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2023 - 1 S 1365/23

    Eilantrag gegen das Verbot des Betriebs von Tonwiedergabegeräten und

    Das geltende Recht, in dessen Rahmen nach § 10 Abs. 2 GemO (juris: GemO BW) der Benutzungsanspruch der Einwohner besteht, wird auch durch die Widmung bestimmt (so bereits VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.03.1989 - 2 S 3358/88 - ESVGH 39, 190).

    Jedoch wird das geltende Recht, in dessen Rahmen nach § 10 Abs. 2 GemO der Benutzungsanspruch der Einwohner besteht, auch durch die Widmung bestimmt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.03.1989 - 2 S 3358/88 - ESVGH 39, 190; Lange, a.a.O., Kap. 13 Rn. 70).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2022 - 2 S 565/21

    Abwassergebühren; Gebührenkalkulation; Umlage der Abschreibungen des

    Eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde im Sinne dieser Vorschrift ist gegeben, wenn die Gemeinde personelle und/oder sachliche Mittel im öffentlichen Interesse zur Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Wohls durch Widmung zur unmittelbaren Benutzung durch die Einwohner zur Verfügung stellt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.01.1996 - 2 S 2757/95 - juris Rn. 27; Urteil vom 16.03.1989 - 2 S 3358/88 - ESVGH 39, 190; Albrecht in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 534; Gössl in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz (KAG) für Baden-Württemberg, § 13 Erl.
  • VG Meiningen, 11.08.2008 - 8 K 112/06

    Benutzungsgebührenrecht; Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsgebühren;

    Dessen Gebührenpflicht endet nicht schon mit dem Verkauf des Grundstücks und dem anschließenden Besitzwechsel, sondern erst mit dem Übergang des Eigentums auf den Käufer (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.03.1989 - 2 S 3358/88 - ; VG München, Urteil vom 07.12.2006 - M 10 K 06.2017 - ; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rdnr. 615, 718, 818).
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